Mit dem Finanzgesetz 2008 können sich auch Amateursport-verbände, die eine soziale nicht lukrative Tätigkeit ausüben, an der Zuteilung von 5 Promille beteiligen. Mit der Steuererklärung für das Jahr 2023 (Mod. 730 oder CU) können Sie Ihre aus der IRPEF-Steuer abgeleiteten fünf Promille an Sportverbände weitergeben.
Der SSV Leifers kann wieder als Begünstigter mit dieser Steuernummer 01452750217 angegeben werden.
Comments